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Checkliste und Tipps zur Kostenerstattung von Meningokokken-Impfungen

 

Meningokokken: Es gibt verschiedene Impfungen

Insgesamt stehen in Deutschland drei Meningokokken-Impfungen zur Verfügung – nur die Impfung gegen die Meningokokken-Gruppe C wird bislang von der Ständigen Impfkommission standardmäßig möglichst früh im Alter von zwölf Monaten empfohlen (1) und von allen Krankenkassen als eine sogenannte Pflichtleistung erstattet. Es gibt jedoch auch eine Impfung gegen die Gruppe B, die mit über 60 % für die meisten Erkrankungen in Deutschland verantwortlich ist – gefolgt von Y und C. (2) Diese Einzelimpfung wird bereits u. a. für gesundheitlich gefährdete Personen empfohlen.¹

Eine Kombinationsimpfung gegen die Gruppen ACWY steht ebenfalls zur Verfügung und ist für gesundheitlich gefährdete Personen sowie bei Auslandsaufenthalten empfohlen.¹ Darüber hinaus kann bei der Krankenkasse eine Kostenübernahme angefragt werden.

Welche Krankenkassen erstatten zusätzliche Meningokokken-Impfungen?

Eine Übersicht darüber, welche Krankenkassen die zusätzlichen Impfungen in der Regel auf Anfrage ganz oder teilweise erstatten, findest du auf unserer Website

Auch wenn die eigene Krankenkasse nicht in der Liste aufgeführt wird, lohnt es sich, bei dieser nach einer Kostenerstattung direkt zu fragen, da es immer wieder Einzelfallentscheidungen gibt und Impfkosten so nachträglich erstattet werden. Durch gezieltes Nachfragen kann man eine Kostenerstattung durch die jeweilige Krankenkasse bewirken. Es lohnt sich, mehr als einmal nachzufragen.

• Kinder- und Jugendärztin oder -arzt nach einem vorgefertigten Anfrageformular zur Kostenerstattung von zusätzlichen Meningokokken-Impfungen fragen oder einfach hier (https://www.meningitis-bewegt.de/info-material/#1909) herunterladen
• Anfrage bei der Krankenkasse (am besten schriftlich einreichen)
• Falls die Zusage der Krankenkasse nicht direkt erfolgt, in Vorkasse gehen und bei der Krankenkasse diese Unterlagen einreichen:

 Impfstoff-Rezept
 Apothekenrechnung für den Impfstoff
 Rechnung der Ärztin/des Arztes

Hinweis: Viele Krankenkassen verfügen mittlerweile auch über Apps, über die man Dokumente einreichen kann.

Falls man nach zwei bis drei Wochen noch keine Rückmeldung bekommen hat, sollte man ruhig noch einmal bei der Krankenkasse nachfragen. Es lohnt sich in jedem Fall, da häufig Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

Meningokokken-Erkrankungen sind zum Glück sehr selten, können aber schnell lebensbedrohlich verlaufen und schwere Folgeschäden haben. Am häufigsten sind Babys und Kleinkinder betroffen.³  Eltern sollten ihre Kinder- und Jugendärztin oder ihren -arzt daher frühestmöglich auf den bestmöglichen Schutz durch Impfungen ansprechen.

 

¹ RKI: Epidemiologisches Bulletin 04/2022“. Verfügbar unter: https://bit.ly/3HGNm1C. April 2022.

² RKI: „Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2019“. Verfügbar unter: https://bit.ly/34jM5MZ. März 2022.

³ BZgA: „Erregersteckbrief Meningokokken“. Verfügbar unter: https://bit.ly/32Bnccl. April 2022.

 

Veröffentlicht im JUNI 2020

NP-DE-MNX-WCNT-220117; 04/22