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Meningokokken-Impfungen: Kostenerstattung leicht gemacht


Die Frage mit den unterschiedlichen Impfungen

Viele Eltern glauben, dass ihr Kind mit der Standardimpfung gegen Meningokokken der Gruppe C schon bestmöglich vor Meningokokken-Erkrankungen geschützt ist – dabei kann diese Impfung allein nicht vor anderen Meningokokken-Gruppen schützen. Es gibt noch weitere zusätzlich mögliche Impfungen, die viele Eltern nicht kennen.

Insgesamt stehen drei unterschiedliche Impfungen zur Verfügung: gegen Meningokokken der Gruppe C, der Gruppe B und Gruppen ACWY. Die Meningokokken-Gruppe B ist für die meisten Erkrankungen in Deutschland verantwortlich, gefolgt von Y und C. [1] Die Krankenkassen bezahlen jedoch nur die standardmäßige C-Impfung als eine sogenannte Pflichtleistung. Die beiden zusätzlich möglichen Impfungen werden nicht verpflichtend von allen Krankenkassen übernommen. Du hast jedoch bei vielen Krankenkassen die Möglichkeit, sie erstattet zu bekommen. Nachfragen lohnt sich!

Erster Schritt: Klarheit bei deiner Krankenkasse schaffen

Du kannst direkt hier auf dieser Website nachschauen, wie deine Krankenkasse mit der Kostenerstattung für die Meningokokken-Impfungen umgeht. 

Gut zu wissen: Bei anstehenden Auslandsreisen – auch in Nachbarländer von Deutschland – werden die zusätzlich möglichen Meningokokken-Impfungen unter Umständen als Reiseimpfung übernommen!

Dann weißt du schon einmal Bescheid für den nächsten Schritt.

Zweiter Schritt: Kostenerstattung anfragen

Auch wenn die Übersichtsliste vielleicht anzeigt, dass deine Krankenkasse die zusätzlichen Impfungen in der Regel nicht übernimmt: Schau auf der Website oder in der App deiner Krankenkasse nach, ob dort konkretere Informationen zu finden sind. Ansonsten frage in jedem Fall deine Krankenkasse per Mail oder Brief nach der Kostenübernahme. So hast du eine mögliche Zusage in schriftlicher Form und kannst dich später darauf berufen. Einen Vorschlag für die Anfrage findest du hier als PDF zum Herunterladen. 


Dranbleiben und mehrfach nachfragen kann sich lohnen

Die Kostenübernahme wurde (noch) nicht bestätigt? Es gibt trotzdem immer wieder Fälle, bei denen Eltern die Kosten zunächst selbst übernehmen und die Kassen die Impfung im Nachhinein dann doch erstatten. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich – nachfragen lohnt sich auf jeden Fall.

Wiebke Kottenkamp von der BKK·VBU empfiehlt gezieltes Nachfragen. Dadurch kann oftmals eine Kostenerstattung der Krankenkasse bewirkt werden.

Du kannst die Übernahme der Kosten – wie gesagt, dann als Einzelfallentscheidung – beantragen (einen Vorschlag, wie ein solcher Antrag aussehen kann, findest du hier zum Herunterladen).  Sende deiner Krankenkasse am besten folgende Unterlagen per Post oder über die App deiner Krankenkasse:

  • Ärztliche Verordnung für den Impfstoff (Impfstoff-Rezept)
  • Rechnung für den Impfstoff (aus der Apotheke)
  • Rechnung für die ärztliche Behandlung (also das Impfen selbst)

Der bestmögliche Schutz – für dein Kind

Es ist wichtig, sich frühzeitig über Meningokokken-Erkrankungen und Schutzmöglichkeiten zu informieren – denn Babys und Kleinkinder haben das höchste Erkrankungsrisiko. [2] Sprich deine Kinderärztin bzw. deinen -arzt daher jetzt auf die unterschiedlichen Meningokokken-Impfungen an.

 

[1] RKI: SurvStat@RKI 2.0, https://survstat.rki.de, Stand: Epidemiologisches Jahrbuch 2019, Invasive Meningokokken-Erkrankungen mit Angabe der Serogruppe gemäß Referenzdefinition; Meldepflicht gemäß IfSG; Mai 2022.

[2] RKI: „Ratgeber Meningokokken“. Verfügbar unter: https://bit.ly/2CDBI8G. Mai 2022.

 

Veröffentlicht im JUNI 2022

NP-DE-MNX-WCNT-220063; 05/22