Alle Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Impfung gegen Meningokokken B und Meningokokken C, da diese die von der STIKO standardmäßig für Babys und Kleinkinder empfohlen werden.4 Es handelt sich also um eine Pflichtleistung.
Beide Impfungen sollten frühestmöglich in den ersten Lebensmonaten durchgeführt werden.
Nachholimpfungen erstattet die Krankenkasse bis zu einem gewissen Alter:
- Impfung gegen Meningokokken B: Bis zum 5. Geburtstag
- Impfung gegen Meningokokken C: Bis zum 18. Geburtstag
Im Januar 2024 hat die STIKO ihre Impfempfehlung erweitert – für einen bestmöglichen Schutz werden die Meningokokken-C und B-Impfungen von allen Krankenkassen bezahlt. Die Abrechnung erfolgt in der Praxis über die elektronische Gesundheitskarte (umgangssprachlich auch bekannt als “Versichertenkarte” deines Kindes).
Gegen Meningokokken werden Impfungen empfohlen, die Meningokokken-B-Impfung bis zum 5. Geburtstag, voll erstattet durch die Krankenkasse. Lass dich jetzt ärztlich zu allen STIKO empfohlenen Meningokokken-Impfungen beraten.
Hier erklären wir die Begrifflichkeiten
Was ist eine Pflichtleistung?
Pflichtleistungen müssen von den Krankenkassen bezahlt werden. Grundlage hierfür ist eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) als Standardimpfung und die nachfolgende Umsetzung dieser Empfehlung in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Was ist eine allgemeine Erstattung?
Krankenkassen haben die Möglichkeit, Impfleistungen als zusätzliche Leistung freiwillig zu erstatten. Jede Krankenkasse kann selbst entscheiden, welche zusätzlichen Leistungen und unter welchen Voraussetzungen sie diese ihren Versicherten anbietet.
Erstattung von Reiseimpfungen
Viele Krankenkassen erstatten freiwillig Reiseimpfungen bei privaten Auslandsreisen. Auf der Homepage des Centrums für Reisemedizin (CRM) kann man sich beispielsweise über reisemedizinische Länderempfehlungen informieren.