Zum Schutz vor den unterschiedlichen Meningokokken-Gruppen gibt es verschiedene Impfungen. Bislang hat die Ständige Impfkommission (STIKO) standardmäßig nur eine Impfung gegen Meningokokken C empfohlen.

Jetzt hat die STIKO ihre Impfempfehlung erweitert – für einen bestmöglichen Schutz werden ab sofort zwei Impfungen standardmäßig empfohlen: die Meningokokken-C-Impfung wird bereits von allen Krankenkassen bezahlt und die Meningokokken-B-Impfung wird auch schon von vielen Krankenkassen erstattet. Einige Krankenkassen erstatten auf Anfrage auch die Kosten für die Meningokokken-ACWY-Impfung, welche vor allem bei Reisen empfohlen wird. In der Tabelle siehst du direkt, ob deine Krankenkasse dabei ist.

Erstattet meine Krankenkasse?*

Wähle eine Impfung aus.

Selbst wenn deine Krankenkasse in der obenstehenden Tabelle derzeit noch rot markiert ist, solltest du auf jeden Fall bei ihr nachfragen.

Tipp: Frage bei deiner Krankenkasse nach der Erstattung der Kosten – durch die erweiterte STIKO-Empfehlung besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass deine Kosten dadurch schon zum jetzigen Zeitpunkt erstattet werden.

Gut zu wissen: Einige Krankenkassen erstatten auf Anfrage auch die Kosten für die Meningokokken-ACWY-Impfung, welche vor allem bei Reisen empfohlen wird.

Frag deine Kinderärztin oder deinen Kinderarzt nach den unterschiedlichen Meningokokken-Impfungen und ihrer/seiner Empfehlung.

Hier erklären wir die Begrifflichkeiten

Was ist eine Pflichtleistung?

Pflichtleistungen müssen von den Krankenkassen bezahlt werden. Grundlage hierfür ist eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) als Standardimpfung und die nachfolgende Umsetzung dieser Empfehlung in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Solange diese Umsetzung noch nicht erfolgt ist, bleibt die Erstattung zunächst noch freiwillig.

Was ist eine allgemeine Erstattung?

Krankenkassen haben die Möglichkeit, Impfleistungen als zusätzliche Leistung freiwillig zu erstatten. Jede Krankenkasse kann selbst entscheiden, welche zusätzlichen Leistungen und unter welchen Voraussetzungen sie diese ihren Versicherten anbietet.

Erstattung von Reiseimpfungen

Viele Krankenkassen erstatten freiwillig Reiseimpfungen bei privaten Auslandsreisen. Auf der Homepage des Centrums für Reisemedizin (CRM) kann man sich beispielsweise über reisemedizinische Länderempfehlungen informieren.

*Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen, wir können jedoch keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen. Um sicherzugehen, ob die Impfung im Einzelfall übernommen wird, raten wir zu einer Nachfrage bei der jeweiligen Krankenkasse. Alle hier zusammengeführten Informationen stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen.

NP-DE-MNU-WCNT-230080, Jan24