MENINGITIS BEWEGT. der Blog
Welt-Sepsis-Tag am 13. September
Was ist eine Sepsis?
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, warum der Schutz vor einer Sepsis überhaupt wichtig ist. Eine Sepsis ist eine Blutvergiftung, die u.a. als Folge einer Meningokokken-Infektion auftreten kann. Diese sind selten, können aber innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich verlaufen.¹ Besonders gefährdet sind Babys und Kleinkinder, da ihr Immunsystem noch nicht vollständig ausgebildet ist.² Eine Sepsis kann dann entstehen, wenn die Meningokokken-Bakterien ins Blut und von dort über den Blutkreislauf in den restlichen Körper gelangen. Die anfangs unspezifischen Symptome einer Meningokokken-Erkrankung wie Kopfschmerzen, Fieber und Schüttelfrost erschweren die Diagnose, da sie oft mit einer Grippe verwechselt und zu spät erkannt werden.² ³ Im weiteren Verlauf treten bei septischen Verläufen Hauteinblutungen auf und es kann zu Organversagen kommen.³ ⁴ In den schlimmsten Fällen kann eine solche Erkrankung innerhalb von 24 bis 48 Stunden zum Tod führen.⁴ Glücklicherweise bieten Impfungen eine Schutzmöglichkeit gegen Meningokokken-Erkrankungen.
Wie schütze ich mein Kind vor einer Sepsis?
Der bestmögliche Schutz vor einer Meningokokken-Sepsis sind Impfungen. Gegen fünf der häufigsten Meningokokken-Gruppen in Deutschland (A, B, C, W und Y) gibt es Impfungen: die B-Impfung, die C-Impfung und die Kombi-Impfung gegen die Gruppen ACWY. In Deutschland sind Meningokokken der Gruppe B der häufigste Auslöser für eine Erkrankung, gefolgt von Y und C.⁵ Die Meningokokken-C-Impfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) standardmäßig für alle Kinder im Alter von 12 Monaten empfohlen und daher als Pflichtleistung von den Krankenkassen übernommen.⁶ Aber auch die beiden zusätzlichen Impfungen werden von vielen Krankenkassen auf Anfrage komplett oder teilweise erstattet. Wir haben mit Wiebke Kottenkamp, Pressesprecherin der Krankenkasse BKK·VBU, gesprochen und sie hat uns erklärt, wie der Antrag auf Kostenerstattung abläuft.
Impfungen erstatten lassen – so funktioniert es
- Informiert euch schon vor der Impfung bei der eigenen Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden. In unserer Übersicht könnt ihr nachschauen, welche Krankenkassen die zusätzlichen Impfungen in der Regel übernehmen.
- Da die B-Impfung sowie die ACWY-Impfung meist nicht über die Versichertenkarte abgerechnet werden können, müssen Eltern erst einmal in Vorkasse gehen. Das ist auch bei der zugesicherten Kostenübernahme der Krankenkasse der Fall. Es ist also üblicherweise so, dass ihr in der Praxis oder Apotheke die EC-Karte zücken müsst.
- Hinterher reicht ihr das Impfstoff-Rezept, die Impfstoff-Rechnung der Apotheke sowie die Rechnung eurer Ärztin bzw. eures Arztes bei der Kasse ein. Oft ist dies auch per App möglich und die Krankenkasse überweist dann zeitnah das Geld auf das angegebene Konto.
- Nachfragen lohnt sich! Selbst wenn eure Krankenkasse die Kosten laut Übersicht nicht übernehmen sollte, rät die Expertin dazu, immer nochmal nachzufragen. Auf unserer Website findet ihr ein Formular, welches ihr bei der Krankenkasse einreichen könnt. Manchmal werden Einzelfallentscheidungen getroffen oder es werden Reiseimpfungen erstattet.
Informiert euch!
Die Standardimpfung gegen Meningokokken der Gruppe C kann nicht vor allen Meningokokken-Gruppen schützen, weshalb wir euch ans Herz legen wollen, euch auch über die zusätzlich möglichen Impfungen gegen Meningokokken der Gruppe B sowie der Gruppen ACWY zu informieren. Am besten sprecht ihr beim nächsten Besuch eure Kinder- und Jugendärztin oder euren Kinder- und Jugendarzt darauf an und geht auch auf eure Krankenkasse zu. Damit für Eltern die Entscheidung nicht an den Kosten scheitert und um ihnen die finanzielle Hürde zu erleichtern, entscheiden sich immer mehr Krankenkassen dafür, die zusätzlich möglichen Meningokokken-Impfungen zu übernehmen.
¹ BZgA: „Erregersteckbrief Meningokokken“. Verfügbar unter: https://bit.ly/32Bnccl August 2021
² Deutsches Grünes Kreuz: "Häufige Fragen und Antworten zu Meningokokken-Erkrankungen". Verfügbar unter https://bit.ly/2X7aroA. August 2021
³ RKI: „Ratgeber Meningokokken”. Verfügbar unter: https://bit.ly/34RsKkm August 2021
⁴ WHO: „Fact Sheet Meningococcal meningitis”. Verfügbar unter: https://bit.ly/2rA9JVb August 2021
⁵ RKI: SurvStat@RKI 2.0, https://survstat.rki.de, Stand: Epidemiologisches Jahrbuch 2019, Invasive Meningokokken-Erkrankungen gemäß Referenzdefinition; Meldepflicht gemäß IfSG; 2019; März 2021
⁶ RKI: „Epidemiologisches Bulletin 34/2020“. Verfügbar unter: https://bit.ly/3jhaiJ0 August 2021
Veröffentlich im SEPTEMBER 2021
NP-DE-MNX-WCNT-210055; 08/21