Kostenerstattung leicht gemacht
Mama-Bloggerin Nina will´s wissen - die wichtigsten Fragen rund um das Thema Kostenerstattung:
Werden zusätzlich mögliche Impfungen gegen Meningokokken von den Krankenkassen erstattet? Eine Frage, die viele Eltern beschäftigt. Bloggerin Nina Kämpf hat nachgefragt und mit einem Vertreter der BKK VBU gesprochen.
Was bedeutet das genau für mich?
In der Übersicht siehst du, ob deine Krankenkasse die Kosten für die gewünschte Impfung als Pflichtleistung, allgemein als freiwillige Leistung oder als Reiseschutzimpfung übernimmt – ganz oder teilweise. Frage bei deiner Krankenkasse am besten direkt nach – hier zeigen wir, wie es geht:


TIPP! Bereite dieses Formular für deinen nächsten Arztbesuch vor. Gemeinsam könnt ihr es dann für die Einreichung bei deiner Krankenkasse fertig ausfüllen. Idealerweise bestätigt dir deine Krankenkasse direkt die Übernahme deiner Impfkosten!


- Ärztliche Verordnung für den Impfstoff (Impfstoff-Rezept)
- Rechnung für den Impfstoff (vom Apotheker)
- Rechnung für die Arzt-Behandlung


Hier erklären wir die Begrifflichkeiten
Was ist eine Pflichtleistung?
Pflichtleistungen müssen von den Krankenkassen bezahlt werden. Grundlage hierfür ist eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) als Standardimpfung und die Umsetzung dieser Empfehlung in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Was ist eine allgemeine (freiwillige) Erstattung?
Krankenkassen haben die Möglichkeit, Impfleistungen auch unabhängig von einer STIKO-Empfehlung als zusätzliche Leistung freiwillig zu erstatten. Jede Krankenkasse kann selbst entscheiden, welche zusätzlichen Leistungen sie ihren Versicherten anbietet.
Freiwillige Erstattung von Reiseschutzimpfungen
Viele Krankenkassen erstatten speziell Reiseschutzimpfungen, was grundsätzlich eine Reise voraussetzt. Auf der Homepage des Centrums für Reisemedizin (CRM) kann man sich beispielsweise über reisemedizinische Länderempfehlungen informieren.