Du hast dich mit deiner Kinderärztin oder deinem Kinderarzt für eine Impfung entschieden und bist dir nicht sicher, ob deine Krankenkasse die Kosten dafür erstattet? In der Übersicht der Kostenerstattung siehst du, ob deine Krankenkasse die Kosten für die gewünschte Meningokokken-Impfung (auf Anfrage) erstattet.

Standardmäßig von der STIKO empfohlen sind die Impfungen gegen Meningokokken B und Meningokokken C. Die Kosten für die Impfungen werden daher von allen Krankenkassen bezahlt.

Gut zu wissen: Da die Erstattung der Meningokokken-B-Impfung noch recht neu ist, erfolgt diese bislang noch nicht in allen Bundesländern automatisch über die elektronische Gesundheitskarte (umgangssprachlich auch bekannt als "Versichertenkarte") deines Kindes. Sprich hierzu am besten mit dem Praxisteam der Kinderarztpraxis.

TIPP! Sollte die Erstattung in deinem Bundesland noch nicht automatisch laufen, erstattet deine Krankenkasse die Kosten der Impfung nachdem du sie vorerst ausgelegt hast.

Anfrage Kostenerstattung nach der Impfung

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Du hast dein Kind impfen lassen und möchtest nun die Erstattung durch deine Krankenkasse anfragen? Es gibt bereits einige Bundesländer, in denen die Erstattung der Meningokokken-B-Impfung bereits über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) deines Kindes erfolgen kann. Am Besten sprichst du das Praxisteam der Kinderarztpraxis für weitere Informationen zum Vorgehen an.

Sollte die Erstattung in Deinem Bundesland noch nicht über die eGK laufen, erstattet deine Krankenkasse die Kosten nachdem du sie vorerst ausgelegt hast.

Sende deiner Krankenkasse am besten folgende Unterlagen:

  • Ärztliche Verordnung für den Impfstoff (Impfstoff-Rezept)
  • Rechnung für den Impfstoff (vom Apotheker)
  • Rechnung für die Arzt-Behandlung

TIPP! Nutze dieses vorgefertigte Abrechnungsformular, in dem die Anfrage vorformuliert ist.