Du hast dich mit deiner Kinderärztin oder deinem Kinderarzt für eine Impfung entschieden und bist dir nicht sicher, ob deine Krankenkasse die Kosten dafür erstattet? In der Übersicht der Kostenerstattung siehst du, ob deine Krankenkasse die Kosten für die gewünschte Meningokokken-Impfung (auf Anfrage) erstattet. Wir empfehlen, bei deiner Krankenkasse am besten direkt nachzufragen. Hier zeigen wir wie es geht:
Anfrage Kostenerstattung vor der Impfung

Frage deine Krankenkasse bereits vor der Impfung per Mail oder Brief nach einer Kostenerstattung. So hast du eine mögliche Zusage in schriftlicher Form!
TIPP! Bereite das Formular Anfrage auf Erstattung für deinen nächsten Arztbesuch vor. Gemeinsam könnt ihr es dann für die Einreichung bei deiner Krankenkasse fertig ausfüllen.
Idealerweise bestätigt dir deine Krankenkasse direkt die Erstattung deiner Impfkosten!
Anfrage Kostenerstattung nach der Impfung

Du hast dein Kind bereits impfen lassen und die Kostenerstattung bei deiner Krankenkasse noch nicht angefragt? Dann trage die Kosten im ersten Schritt selbst. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass deine Krankenkasse die Kosten der Impfung erstattet. Auch hierfür findest du Tipps und ein Formular, das dich dabei schnell und einfach unterstützt.
Sende deiner Krankenkasse am besten folgende Unterlagen per Post:
- Ärztliche Verordnung für den Impfstoff (Impfstoff-Rezept)
- Rechnung für den Impfstoff (vom Apotheker)
- Rechnung für die Arzt-Behandlung
TIPP! Nutze dieses vorgefertigte Abrechnungsformular, in dem die Anfrage vorformuliert ist.
Gut zu wissen

Die Bearbeitungszeit deiner Krankenkasse kann 2–3 Wochen dauern. Erkundige dich nach dieser Zeitspanne nochmals nach dem Stand der Dinge.
Durch gezieltes Nachfragen kannst du eine Kostenerstattung durch deine Krankenkasse bewirken. Es lohnt sich, mehr als einmal nachzufragen.
Mama-Bloggerin Nina will's wissen - die wichtigsten Fragen rund um das Thema Kostenerstattung:
Bloggerin Nina Kämpf hat nachgefragt und mit einem Vertreter der BKK VBU gesprochen.