Kostenerstattung leicht gemacht

Mama-Bloggerin Nina will´s wissen - die wichtigsten Fragen rund um das Thema Kostenerstattung:

Werden zusätzlich mögliche Impfungen gegen Meningokokken von den Krankenkassen erstattet? Eine Frage, die viele Eltern beschäftigt. Bloggerin Nina Kämpf hat nachgefragt und mit einem Vertreter der BKK VBU gesprochen.

Was bedeutet das genau für mich? 

In der Übersicht siehst du, ob deine Krankenkasse die Kosten für die gewünschte Impfung als Pflichtleistung, allgemein als freiwillige Leistung oder als Reiseschutzimpfung übernimmt – ganz oder teilweise. Frage bei deiner Krankenkasse am besten direkt nach – hier zeigen wir, wie es geht:

 

Du hast dich mit deinem Arzt für eine Impfung entschieden und bist dir nicht sicher, ob deine Krankenkasse die Kosten dafür übernimmt?

 

Frage deine Krankenkasse per Mail oder Brief nach einer Kostenübernahme. So hast du eine mögliche Zusage in schriftlicher Form!
TIPP! Bereite dieses Formular für deinen nächsten Arztbesuch vor. Gemeinsam könnt ihr es dann für die Einreichung bei deiner Krankenkasse fertig ausfüllen.

Idealerweise bestätigt dir deine Krankenkasse direkt die Übernahme deiner Impfkosten!

 

Die Impfkostenübernahme wurde nicht bestätigt? Dann trage die Kosten im ersten Schritt selbst. Dennoch besteht weiterhin die Chance der Kostenerstattung deiner Impfung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung deiner Krankenkasse!

 

Sende deiner Krankenkasse am besten folgende Unterlagen per Post:
  • Ärztliche Verordnung für den Impfstoff (Impfstoff-Rezept)
  • Rechnung für den Impfstoff (vom Apotheker)
  • Rechnung für die Arzt-Behandlung
TIPP! Nutze dieses vorgefertigte Abrechnungsformular, in dem dein Anliegen vorformuliert ist

 

Die Bearbeitungszeit deiner Krankenkasse kann 2–3 Wochen dauern. Erkundige dich nach dieser Zeitspanne nochmals (z. B. per Telefon oder persönlich in der Geschäftsstelle) nach dem Stand der Dinge!

 

Durch gezieltes Nachfragen kannst du eine Kostenerstattung durch deine Krankenkasse bewirken. Es lohnt sich, mehr als einmal nachzufragen!

Hier erklären wir die Begrifflichkeiten

Was ist eine Pflichtleistung?

Pflichtleistungen müssen von den Krankenkassen bezahlt werden. Grundlage hierfür ist eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) als Standardimpfung und die Umsetzung dieser Empfehlung in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Was ist eine allgemeine (freiwillige) Erstattung?

Krankenkassen haben die Möglichkeit, Impfleistungen auch unabhängig von einer STIKO-Empfehlung als zusätzliche Leistung freiwillig zu erstatten. Jede Krankenkasse kann selbst entscheiden, welche zusätzlichen Leistungen sie ihren Versicherten anbietet.

Freiwillige Erstattung von Reiseschutzimpfungen

Viele Krankenkassen erstatten speziell Reiseschutzimpfungen, was grundsätzlich eine Reise voraussetzt. Auf der Homepage des Centrums für Reisemedizin (CRM) kann man sich beispielsweise über reisemedizinische Länderempfehlungen informieren.

Fragen zur Erstattung? Tel: 0800 1223355 (Mo - Fr 09:00 - 17:00 Uhr)