Alle Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) standardmäßig empfohlen werden – dies gilt für die Meningokokken-Impfung:5,6
- Meningokokken-B-Impfung für Säuglinge ab 2 Monaten (so früh wie möglich)
Bei dieser Impfung handelt es sich um eine sogenannte Pflichtleistung, die grundsätzlich von der Krankenkasse bezahlt wird.
Wenn die Impfung versäumt wurde, erstattet die Krankenkasse auch sogenannte Nachholimpfungen bis zu einem gewissen Alter:
- Die Nachholimpfung Meningokokken B: Bis zum 5. Geburtstag
Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abrechnung in der Arztpraxis über die elektronische Gesundheitskarte (umgangssprachlich auch bekannt als “Versichertenkarte”) deines Kindes.
Seit Oktober 2025 empfiehlt die STIKO ebenfalls die
- Meningokokken-ACWY-Impfung für Kinder und Jugendliche von 12 bis 14 Jahren
Sowie die Nachholimpfung Meningokokken ACWY: Bis zum 25. Geburtstag
Diese ist ebenfalls eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Bei dieser Impfung kann es vorkommen, dass Eltern noch in Vorleistung gehen müssen, die Kosten werden jedoch im Nachgang von der Kasse erstattet.
Impfungen können vor Meningokokken-Erkrankungen und ihren Folgen schützen. Lass Dich jetzt ärztlich zu den von der STIKO empfohlenen Meningokokken-Impfungen beraten.
Hier erklären wir die Begrifflichkeiten
Was ist eine Pflichtleistung?
Pflichtleistungen müssen von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Grundlage hierfür ist eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) als Standardimpfung und die nachfolgende Umsetzung dieser Empfehlung in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Was ist eine allgemeine Erstattung?
Krankenkassen haben die Möglichkeit, Impfleistungen als zusätzliche Leistung freiwillig zu erstatten. Jede Krankenkasse kann selbst entscheiden, welche zusätzlichen Leistungen und unter welchen Voraussetzungen sie diese ihren Versicherten anbietet.